Als Weihnachts- und Silvesterruhe waren die Einschränkungen im Alltag Ende 2021 vorgestellt worden, im Januar bekamen sie einen neuen Namen verpasst und firmieren seitdem als Winterruhe. Die laut aktueller Corona-Verordnung zugelassene Personenzahl für Veranstaltungen blieb trotz neuer Bezeichnung gleich: Bei 500 Zuschauenden ist Schluss.
Und genau dagegen ziehen die niedersächsischen Fußball-Drittligisten TSV Havelse, SV Meppen, VfL Osnabrück und Eintracht Braunschweig nun vor Gericht. Sie wollen die Beschränkungen durch ein juristisches Eilverfahren prüfen lassen, halten sie für "rechtswidrig und unverhältnismäßig".



Stellvertretend für die vier niedersächsischen Fußballdrittligisten reichte der VfL Osnabrück am Freitagmittag beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eine entsprechende Klage ein.
Laut Mitteilung der vier Vereine geht es ihnen "explizit nicht um eine Sonderbehandlung des Profifußballs. Vielmehr richtet sich die Klage gegen eine Verletzung des Grundsatzes des Gleichbehandlungsgebotes und der Verhältnismäßigkeit". Vor allem im Hinblick auf die Regelungen anderer Bundesländer.
Stephan Weil konnte sie nicht besänftigen
"Mit dem eingeschlagenen Sonderweges der niedersächsischen Landesregierung können sich die Vereine nicht einverstanden erklären und fühlen sich zur Wahrung der Klubinteressen und im Sinne der Fans verpflichtet, diese Entscheidung durch ein Gericht prüfen zu lassen", teilen sie mit.
An dieser Einschätzung habe auch der digitale Austausch mit Ministerpräsident Stephan Weil, Innenminister Boris Pistorius und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann am Donnerstagabend nichts geändert. Ganz im Gegenteil: "Trotz der aus Sicht der Minister in Grenzen nachvollziehbaren Argumentation sind die vier Vereine gemeinsam zu der Überzeugung gelangt, zur Wahrung der Klubinteressen einen Normenfeststellungsantrag zu stellen."
Bilder vom Spiel der 3. Liga zwischen dem TSV Havelse und SV Wehen Wiesbaden
Sie sehen einen "erheblichen sportlichen, damit verbunden aber auch einen aktuellen und mittelfristigen wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den übrigen Drittligavereinen, deren zuständigen Landesregierungen der Empfehlung der Länderkonferenz einheitlich gefolgt sind".
Was machen 96 und der VfL Wolfsburg?
Ein weiterer Grund: Eine erneute Prüfung der Verordnung ist frühestens nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 16. Februar zu erwarten." Bis dahin wollen sie nicht warten.
Dem Vernehmen nach prüfen Hannover 96 und der VfL Wolfsburg derzeit, ob sie sich dem Verfahren anschließen.
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